Auftragsverarbeitungsvertrag
Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2026
Soweit Attesta personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet (Art. 28 DSGVO), ist dieser Auftragsverarbeitungsvertrag Bestandteil unserer Bedingungen — ohne Unterschriftenritual, wobei wir gern ein Exemplar für Ihre Unterlagen gegenzeichnen.
Gegenstand & Dauer
Verarbeitung der minimalen personenbezogenen Daten, die für den Betrieb Ihres Kontos und die Prüfung der von Ihnen benannten öffentlichen Websites erforderlich sind, für die Dauer Ihres Abonnements.
Unsere Pflichten als Auftragsverarbeiter
- Personenbezogene Daten nur auf Ihre dokumentierte Weisung verarbeiten.
- Vertraulichkeitsverpflichtungen für das gesamte Personal sicherstellen.
- Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen anwenden (Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung, Mandantentrennung, minimale Zugriffsrechte).
- Unterauftragsverarbeiter nur zu gleichwertigen Bedingungen einsetzen, sämtlich innerhalb der EU; über Änderungen informieren wir Sie vorab.
- Bei Betroffenenanfragen und der Meldung von Datenschutzverletzungen unterstützen (unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Kenntnis).
- Personenbezogene Daten bei Vertragsende löschen oder zurückgeben.
Audit
Wir stellen die Informationen bereit, die zum Nachweis der Einhaltung vernünftigerweise erforderlich sind, und ermöglichen Audits, die aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei unserer schriftlichen Dokumentation beginnen.