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Was der European Accessibility Act für Ihr Unternehmen bedeutet

Ein Leitfaden in klarer Sprache für Inhaber von KMU, E-Commerce-Verantwortliche und Agenturen — was das Gesetz tatsächlich verlangt, für wen es gilt und was Sie tun, bevor eine Beschwerde eingeht.

Der EAA in einem Absatz

Der European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882, der "EAA" — in Deutschland umgesetzt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG) ist EU-Recht und verpflichtet eine breite Palette von Produkten und digitalen Diensten zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Für Websites und Apps ist die praktische Messlatte die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Wenn Sie in der EU online an Verbraucher verkaufen, betrifft Sie das mit hoher Wahrscheinlichkeit.

Die entscheidenden Termine

28. Juni 2025Die Anforderungen des EAA gelten. Neue Produkte und Dienste müssen ab diesem Datum barrierefrei sein.
28. Juni 2030Ende der Übergangsfrist für bestimmte laufende Dienstleistungsverträge und bereits eingesetzte Selbstbedienungsterminals.

Für wen er gilt

Der EAA erfasst bestimmte Verbraucherdienste. Die häufigsten für KMU und Agenturen sind:

  • E-Commerce — jede Website, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft
  • Bank- und Zahlungsdienste sowie E-Geld
  • E-Books und spezielle Lesesoftware
  • Verkehr: Tickets, Buchungen und Echtzeit-Reiseinformationen
  • Elektronische Kommunikation und die zugehörigen Kunden-Apps

Ausnahme für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Mio. € Umsatz sind bei Dienstleistungen in der Regel ausgenommen. Die meisten wachsenden Onlineshops — und alle Agenturkunden über dieser Schwelle — fallen jedoch in den Anwendungsbereich.

Was Verstöße kosten können

Die Sanktionen legt jeder Mitgliedstaat selbst fest, entsprechend groß sind die Unterschiede. Eine Auswahl:

MitgliedstaatHöchststrafe
IrlandBis zu 60.000 € + mögliche Freiheitsstrafe
DeutschlandBis zu 100.000 € je Verstoß
ItalienBis zu 5 % des Jahresumsatzes
SpanienBis zu 600.000 € in schweren Fällen

Die Beträge sind Richtwerte und ändern sich. In Deutschland überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) die Einhaltung des BFSG. Die Durchsetzung beginnt meist mit einer Beschwerde, einer Abhilfeanordnung und Reputationsschäden — lange vor einem Höchstbußgeld.

Was jetzt zu tun ist

  1. Verschaffen Sie sich Klarheit. Ein automatischer Scan zeigt schnell die größten Risiken.
  2. Beheben Sie zuerst die kritischen Probleme. Fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Bedienelemente, unsichtbarer Fokus und zu geringer Kontrast decken die meisten realen Beschwerden ab.
  3. Führen Sie ein datiertes Protokoll. Dokumentierte, laufende Verbesserungen sind das, worauf Aufsichtsbehörden achten.
  4. Überwachen Sie kontinuierlich. Mit jedem Deployment kann eine Website aus der Konformität rutschen — prüfen Sie regelmäßig nach.

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